02.03.2021.

Immer wieder wird uns von vielen Medien und bestimmten Politikern eingeredet, dass Kopftuchverbote generell als Angriff auf die Religionsfreiheit zu betrachten wären.

Das Kopftuch steht für Unterdrückung (Symbolbild): Sogar der EuGH bezeichnet Kopftuch-Verbote am Arbeitsplatz als zulässig.

Doch sogar der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) straft diese Behauptungen Lügen und bezeichnet Kopftuchverbote durch Arbeitgeber ausdrücklich als zulässig. Wir sagen: Richtig so! Wenn Arbeitgeber an ihrem Arbeitsplatz religiöse Neutralität durchsetzen möchten, dann muss auch das Kopftuch unterbunden werden dürfen. In hoheitlichen Bereichen wie beispielsweise Gerichtssälen hat dieses Symbol der Frauen-Unterdrückung ohnehin nichts verloren.

Quelle: Tagesschau.de.