18.06.2021.

»Das Ergebnis muss rückgängig gemacht werden«, von „. Als Thomas Kemmerich von der FDP im vergangenen Jahr mit Stimmen der CDU, FDP und AfD demokratisch korrekt zum Ministerpräsidenten von Thüringen gewählt wurde, glich das einem politischen Erdbeben.

Ein Erdbeben, das bis nach Südafrika reichte: Denn von dort meldete sich Bundeskanzlerin Merkel in einer offiziellen, internationalen Pressekonferenz zu Wort und verlangte mit harschen Worten nichts weniger als das Rückgängigmachen der Ministerpräsidentenwahl – obwohl ihr dafür jede Berechtigung fehlte.

Merkel und die Bundesregierung haben klar gegen ihre Neutralitätspflicht verstoßen und damit das Gebot der Chancengleichheit zwischen den Parteien schwer verletzt.

Die Gegenseite argumentiert allen Ernstes, Merkel habe sich nicht als Regierungschefin, sondern als Unionspolitikern geäußert, womit keine verfassungsrechtliche Relevanz bestehen würde. Eine kaum nachvollziehbare Argumentation, traf sie ihre Aussagen schließlich im Rahmen einer internationalen Pressekonferenz, auf der sie für jeden nachvollziehbar als Kanzlerin, nicht als Unionspolitikern auftrat.

Am 21. Juli wird sich das Bundesverfassungsgericht auf Bestreben der AfD mit dem Thema beschäftigen – man darf gespannt sein, wie das Gericht, dem der Ex-CDU-Abgeordnete Prof. Dr. Harbarth vorsitzt, urteilen wird.

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