05.08.2021.

Das Bundesverfassungsgericht beschert dem Rundfunk satte 1,5 Milliarden € mehr und revidiert damit die Entscheidung des Landtags in Sachsen Anhalt! Es hat entschieden: Die Nichterhöhung des Rundfunkbeitrags aufgrund der Nichtzustimmung des Landes Sachsen-Anhalt war unzulässig. Der Zwangsbeitrag wird somit auf 18,36 Euro steigen.

Wir sagen: GEZ-Zwangsgebühr ABSCHAFFEN!