10.10.2021.
Ein Gastbeitrag von Markus Wagner, AfD Fraktionsführer im Düsseldorfer Landtag.
Irre: In Köln dürfen Moscheen jetzt den Muezzinruf erschallen lassen. „Armlänge Abstand“-Oberbürgermeisterin Henriette Reker nennt das ein „Zeichen der gegenseitigen Akzeptanz der Religionen“ und ein „Bekenntnis zur grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit.“
Erstens: Kirchenglocken und Muezzinruf sind nicht annährend das gleiche. Kirchenglocken gehören zu Mitteleuropa. Kirchenglocken gehören zu uns. Zudem: Das Glockenläuten lädt Gläubige zum Gottesdienst ein, der Muezzinruf ist ein offensives öffentliches Bekenntnis. Und genau das ist – zweitens – eben nicht vom Grundgesetz gedeckt oder gar dessen Verkörperung, wie Reker meint.
Im Gegenteil: Religionsfreiheit bedeutet vor allem auch den Schutz vor öffentlicher religiöser Indoktrination. Wer das muslimische oder sonst irgendein Glaubensbekenntnis hören will, kann dafür in die Moschee oder die Glaubensörtlichkeit seines Vertrauens gehen. Im öffentlichen Raum haben Gebetsrufe nichts verloren. Es ist nichts weiter als Anbiederung.
Im Übrigen gilt für mich und auch für meine Partei: Deutschland ist ein christlich geprägtes Land und das ist auch gut so. Und das soll auch so bleiben.