24.02.2022.

 

Eigentlich herrscht für die öffentliche Verwaltung striktes Neutralitätsgebot. Überschreitungen dieser Unparteilichkeit waren bereits wiederholt Streitthema im Rat. Jetzt aber macht die Stadt Bielefeld durch einen neuen Vorfall von sich Reden. Stein des Anstoßes ist ein Schreiben des Bauamtes an die Mitglieder des Beirats für Stadtgestaltung, das vor wenigen Tagen verschickt wurde. Darin wird eine Veranstaltung unter dem vielsagenden Titel „Grüner Salon“ beworben.

Ausrichter des Events ist die parteinahe Stiftung der Grünen, die sogenannte Heinrich-Böll-Stiftung. Zu der beworbenen Darbietung ist unter anderem eine Vertreterin des „Urban Feminism Project Bielefeld“ eingeladen.

Deshalb haben wir eine Anfrage an die Stadtverwaltung gerichtet, die bis zum 10. März 2022 beantwortet werden muss. Wir möchten wissen, ob die Bielefelder Behörden auch auf Veranstaltungen anderer parteinaher Stiftungen, wie beispielsweise der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung, hinweisen und diese bewerben würden – einen direkten Bezug zu Bielefeld vorausgesetzt. Und falls nicht, inwieweit sich die Bevorzugung einzelner Parteien sich aus Sicht der Stadt mit dem Neutralitätsgebot verträgt.