27.07.2022.
Der somalische Migrant, der in Würzburg drei Frauen ermordet und neun weitere Menschen zum Teil schwer verletzt hat, muss nicht ins Gefängnis! Das Landgericht Würzburg hat jetzt, gut ein Jahr nach der Bluttat, für den circa 30-Jährigen eine unbefristete psychiatrische Unterbringung angeordnet. Weil er schuldunfähig sei und unter Schizophrenie leide. Er habe „Stimmen“ gehört, die ihm befohlen hätten Menschen zu töten!
Und wieder werden Opfer und Hinterbliebene von Migrantengewalt in Deutschland verhöhnt – weil die Täter nicht bestraft, sondern „kuriert“ werden. Auf Staatskosten, solange bis sie wieder auf freiem Fuß sind. Erst in der vergangenen Woche war ein afghanischer Vergewaltiger mit einer Bewährungsstrafe davongekommen, nachdem er sich im Mecklenburgischen Neustrelitz an einem elfjährigen Kind vergangen hatte!
Solche Kuschelurteile lassen jeden fassungslos zurück, der über ein halbwegs normales Rechtsempfinden verfügt. Für Opfer und Hinterbliebene hat das aber obendrein noch finanzielle Folgen.
Denn wer nicht Opfer einer vorsätzlichen Straftat wird, hat auch keinen Anspruch auf Hilfen aus dem Opferentschädigungsgesetz. Das alles passt nur zu gut in eine Gesellschaft, in der Zugewanderte mehr zählen als Bürger, die schon länger oder schon immer hier leben. Und in der man alle Augen zudrückt, wenn vermeintliche Flüchtlinge rauben, vergewaltigen und morden.
Mag sein, dass der Würzburger Messermörder Halluzinationen hatte. Doch die, welche ihm und unzähligen weiteren Straftätern 2015 die Tore nach Deutschland geöffnet hatten, handelten bewusst. Und tragen deshalb eine Mitschuld an drei weiteren Todesopfern.