05.09.2023.

Trotz des Bigamie-Verbots holt die Bundesregierung nach den Erstfrauen nun die Zweitfrauen von Afghanen mit zahlreichen Kindern ins Land.

Im Hochsauerlandkreis sind jetzt zwei Familiennachzüge bekanntgeworden, in denen die Bundesregierung aktiv Zweitfrauen und deren Kinder von afghanischen Migranten ins Land geholt hat. Das örtliche Ausländeramt bestätigte der Westfalenpost zwei dieser Fälle von Bigamie, die in Deutschland eigentlich verboten ist. Wie viele solcher Vielehen es in Deutschland insgesamt gibt, ist unklar.

Demnach durften zwei Ortskräfte, die während des Afghanistan-Einsatzes der Bundeswehr für diese arbeiteten, ihre Zweitfrauen mit deren Kindern nachholen. Die Entscheidung habe die Bundesregierung getroffen.

Zweitfrau mit sieben Kindern

In einem Fall des Familiennachzugs handelt es sich um einen Afghanen mit zwei Gattinnen, der nur mit einer Ehefrau und drei Kindern zusammenlebt. Die Zweitfrau wohnt nun in einer separaten Wohnung mit weiteren sieben Kindern.

Der andere Ehemann lebt jetzt mit zwei Ehefrauen und neun Kindern zusammen. Dabei entstehen allerdings laut der Zeitung rechtliche Probleme: Eines der Kinder ist in Deutschland geboren und kann keine deutsche Geburtsurkunde bekommen, da die Ehe ihrer Eltern in der Bundesrepublik nicht anerkannt ist.

Symbolbild