02.04.2024.

Der Fall des Pfarrers Martin Michaelis, dem die Evangelische Kirche Mitteldeutschland sein Amt entzogen hat, weil er bei den Kommunalwahlen in Sachsen-Anhalt als parteiloser Kandidat für die AfD antreten will, hat in den vergangenen Tagen für Schlagzeilen gesorgt. In seinem Kommentar dazu zeigt sich der Landesvorsitzende der AfD Sachsen-Anhalt, Martin Reichardt, nicht überrascht über die Amtsenthebung.

Das Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland befindet sich in Erfurt.© IMAGO / epd

Die Evangelische Kirche Mitteldeutschland (EKM) hat dem Pfarrer Martin Michaelis die Beauftragung für seinen Pfarrbereich entzogen, weil er im sachsen-anhaltinischen Quedlinburg für den Stadtrat kandidiert. Dem vorausgegangen war u. a. eine Warnung der Bischofskonferenz der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) vor der AfD, im Zuge derer sie ihr „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ (als scheinwissenschaftlicher Begriff für politisch unliebsame Meinungen derzeit sehr „in“) vorgeworfen hatte. Ganz im DDR-Sprech hatte die VELKD der AfD zudem unterstellt, sie vergifte „den Geist der Gemeinschaft“.

Die EKM wiederum erklärte zu ihrem Schritt, politisches Engagement von Pfarrern sei zwar eigentlich auch in ihrem Interesse, aber dies gelte nicht für „Engagement in Parteien, die eine verfassungsrechtlich fragwürdige Position einnehmen“. Die EKM formuliert hier zwar weniger im kollektivistischen DDR-Duktus als die VELKD, begibt sich dabei jedoch selbst – vermutlich völlig unbewusst – auf dünnes Eis. Das mag von seligem Gottvertrauen zeugen, vor allem aber zeigt es eine Selbstgefälligkeit, wie sie im linksliberalen Polit- und Medien-Mainstream längst typisch geworden ist.

Berufliche Drohkulissen als übliches Repressionsinstrument

Es ist schon seit Jahren – und längst nicht erst seit dem Potsdam-Propaganda-Coup der regierungsfinanzierten „Recherche-Netzwerke“ – ein in Ost und West übliches Repressionsinstrument der Altparteien und ihrer behördlichen und medialen Helfershelfer, Menschen durch berufliche Drohkulissen davon abzuhalten, sich für die AfD zu engagieren oder auch nur auszusprechen. Wer es dennoch tut – und davon zeugen unzählige Erwerbsbiografien von AfD-Mitgliedern –, erlebt nicht selten einen Arbeitgeber, der mit haarsträubenden Behauptungen um sich wirft, um sich des Mitarbeiters zu entledigen: „Verstoß gegen die Treuepflicht“, „unvereinbar mit den Werten des Unternehmens“, „Störung des Betriebsfriedens“ – rechtliche Gummibegriffe, die man für (wenn auch letzten Endes haltlose) Disziplinarverfahren, Abmahnungen und Kündigungen erst einmal einwerfen kann, gibt es viele. Diesen kann man zwar als Arbeitnehmer arbeitsrechtlich entgegentreten, geht damit aber eben auch ein mitunter beträchtliches finanzielles Risiko ein, falls man es mit politisch weniger wohlgesonnenen Richtern zu tun bekommt und man auf Anwalts- und Gerichtskosten sitzen bleibt.

Evangelische Kirche war nie staatsfern

Und wer will schon weiter auf einer Stelle arbeiten, bei der er weiß, dass er nicht erwünscht ist und auf der er durch zahllose kleinere „operativ-psychologische Maßnahmen“ (keine Beförderungsperspektive, kein Wohlwollen bei der Arbeitsgestaltung, zwischenmenschliche Isolation usw. usf.) systematisch gemobbt werden kann? Die Arbeitgeber schaffen dadurch Fakten: Selbst wenn sie arbeitsrechtlich gar nicht im Recht sind, haben sie am Ende den finanziell und institutionell längeren Atem und werden den unerwünschten Mitarbeiter, der nichts anderes verbrochen hat, als sich für eine legale, demokratische und demokratisch gewählte Partei zu engagieren (grundgesetzlich verbrieftes Recht!), trotzdem los. Alltag für Andersdenkende im besten Deutschland aller Zeiten.

Auch in diesem Fall deutet sich ähnliches an: Da nimmt sich jetzt also eine Kirche (!) heraus, Urteile über verfassungsrechtliche Fragen anzustellen und daraus für den Betroffenen hoch einschneidende arbeitsrechtliche Schritte abzuleiten – vermutlich auch basierend auf den subjektiven Bewertungen von Geheimdiensten, die Ministern von Altparteien unterstehen: Politisches Engagement ist willkommen, ja, aber bitte schön nur da, wo es dem Staat und uns in den Kram passt. Eine Form von Willkür, die empörend, aber auch wenig überraschend ist, wie man angesichts der evangelischen Geschichte in Deutschland konstatieren muss. Denn staatsfern war die Evangelische Kirche in Deutschland nie: Von 1933 bis 1945 gehörte sie zu den willfährigen Dienern der Nationalsozialisten – und dürfte auch damals wenig Skrupel gehabt haben, politisch unbequeme Pfarrer mit scheinheiligen Begründungen aus dem Dienst zu entfernen.

Zur Person:

Martin Reichardt ist Landesvorsitzender der AfD Sachsen-Anhalt, Mitglied des AfD-Bundesvorstands, Bundestagsabgeordneter und familienpolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion und diente von 1996 bis 2001 als Bundeswehr-Offizier.