18.05.2024.

Das OVG NRW hat entschieden: Der Verfassungsschutz darf die AfD als sog. „rechtsextremen Verdachtsfall“ beobachten.

Viele Oppositionelle überraschte das Urteil nicht. Dennoch sind folgende Fragen zu klären:

  • Was ist an den Anschuldigungen dran?
  • Wie steht es um die deutsche Gerichtsbarkeit?
  • Wie sollte die AfD damit umgehen?

Die Antworten zu diesen Fragen gibt im nachstehenden Video RA Matthias Helferich, MdB.