Zu welchem Zwecks ? Nun sicher mehrheitlich, um in der angestammten Heimat auf Kosten des deutschen Steuerzahlers Urlaub zu machen. Verwandten und Bekannten vom Paradies Deutschland zu berichten. In Deutschland werden Fremde nicht nur mit üppigen Sozialleistungen belohnt, sondern erhalten neuerdings auch Reiseausweise.
Symbolbild
Der Reiseausweis für Flüchtlinge nach Artikel 28 Absatz 1 der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) soll Flüchtlingen außerhalb des Gebiets ihres rechtmäßigen Aufenthaltes Reisen ermöglichen. Er dient außerdem der Identifikation des Ausweisinhabers. Nun sollte man meinen, dass es relativ schwierig ist, angeblichen Flüchtlingen in Deutschland derartige Dokumente auszustellen, da der Großteil dieser Flüchtlinge ja im Gegensatz zum iPhone sämtliche Ausweisdokumente auf der Flucht verloren hat.
Doch die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des AfD Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD (Drucksache 19/997) sieht da ganz anders aus, als wir es erwartet hätten. Allein in den Jahren 2016 und 2017 wurden 567.923 Reiseausweise an sogenannte Flüchtlinge, davon 294.781 an „syrische Staatsbürger“, ausgegeben, wie das Ergebnis der Beantwortung durch die Bundesregierung ergibt. Zum Vergleich: Im Jahr 2007 waren lediglich 607 derartige Dokumente ausgegeben worden.
Der AfD Abgeordnete Stephan Brandner, der diese Anfrage federführend erstellt hat, hebt zunächst den enormen Anstieg der Anzahl ausgegebener Dokumente innerhalb von nur zehn Jahren hervor. Zudem beunruhigt ihn, dass der Flüchtlingsreiseausweis auf Grundlage von Daten erstellt werden kann, die durch den Antragsteller selbst angegeben werden und frei erfunden sein können: „Zwar enthält der Ausweis dann einen Hinweis auf die Zweifelhaftigkeit der Daten, aber ein Passersatz sollte kein Märchenbuch sein. Wer seine Identität nicht zweifelsfrei nachweisen kann, der sollte dann eben auch nicht verreisen können und keinen Ausweis erhalten.“
Aber genau das sieht die Bundesregierung anders. Wer illegal nach Deutschland einreist, der darf selbstverständlich Reiseausweise erhalten, die auf fiktiven Angaben zur eigenen Person beruhen. Und damit kann man dann auch fix mal in sein Heimatland zurück reisen, um ein paar Wochen Urlaub zu machen. Schließlich ist es sehr anstrengend, in Deutschland den ganzen Tag in der sozialen Hängematte zu liegen.
Weiter irritiert Brandner die lapidare Antwort der Bundesregierung, nach der dieser zwar „allgemeine Kenntnisse“ darüber vorliegen, „dass Reiseausweise für Flüchtlinge, Personen zur illegalen Einreise nach Deutschland überlassen oder verkauft werden, die dem Reiseausweisinhaber ähnlich sehen“. Konkrete Aussagen dazu trifft die Bundesregierung aber nicht. „Hier werden wir weiter nachhaken. Solchen illegalen Machenschaften ist zwingend Einhalt zu gebieten, das verlangt der Rechtsstaat“, so Brandner abschließend. Ob der jetzige Rechtsstaat tatsächlich derartigem kriminellen Treiben ein Ende setzt, ist fraglich.