07.01.2019.

Der Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Darmstadt und Asylrechtsexperte Klaus Dienelt hält eine Einschränkung des Klagerechts für Asylbewerber für sinnvoll. Den vollmundigen Ankündigungen von Horst Seehofer und Markus Söder dürften indes beim Thema Abschiebung kaum bis keine spürbare Ergebnisse folgen.

Im Unterschied zu anderen EU-Staaten können sich in Deutschland abgelehnte Asylbewerber gegen ihre Abschiebung durch alle Instanzen klagen. Um Abschiebungen zu beschleunigen, hält Klaus Dienelt eine Einschränkung dieses Klagerechts für sinnvoll. Man könnte dieses Klagerecht auf eine Instanz beschränken, deren Entscheidungen dann unanfechtbar wären, so der Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Darmstadt und Asylrechtsexperte Dienelt.

Obwohl viele Asylbewerber wiederholt straffällig geworden sind, werden sie nicht abgeschoben. Selbst ein prügelnder und gewalttätiger Asylbewerber darf in aller Regel im Land bleiben. Anders lautende Ankündigungen bzgl. beschleunigter Abschiebungen sollen nur die Bevölkerung beruhigen, so Dienelt. Damit jemand abgeschoben werden könne, müsse er zu einer Haftstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden sein oder eine staatsgefährdende Bedrohung darstellen. Ob der migrantische Straftäter dann tatsächlich abgeschoben wird, hängt auch davon ab, welches Bundesland dafür zuständig sei.

Wir meinen, ein guter Vorschlag in die richtige Richtung.