+++Sexuelle Übergriffe müssen Konsequenzen haben+++

Ein 59-jähriger syrischer Staatsangehöriger soll sich in einem Zug von Gütersloh nach Bielefeld neben zwei Frauen gesetzt, seine Hose heruntergezogen und vor ihnen masturbiert haben. Die Bundespolizei nahm den Vorfall auf und leitete ein Ermittlungsverfahren ein. Nur drei Stunden später soll derselbe Mann erneut in einem Zug in unmittelbarer Nähe einer Frau masturbiert haben. Personalien aufnehmen, Strafanzeige schreiben und wieder laufen lassen: Wenn wenige Stunden später die nächste Frau betroffen ist, reicht ein solches Ergebnis nicht aus. Ein Rechtsstaat muss Straftaten nicht nur verwalten. Er muss potentielle Opfer schützen und auf sexuelle Übergriffe konsequent reagieren.

Frauen müssen sich in Zügen, an Bahnhöfen und im öffentlichen Raum sicher bewegen können. Wer sie sexuell belästigt, muss mit schnellen und spürbaren Konsequenzen rechnen. Dass zwischen beiden Vorfällen gerade einmal drei Stunden lagen, macht deutlich, wie wichtig eine konsequente Reaktion bereits nach dem ersten Vorfall ist bzw. wie wenig die Täter aktuell echte Konsequenzen fürchten.

Für ausländische Straftäter fordert die AfD darüber hinaus klare aufenthaltsrechtliche Konsequenzen. Die Ausweisung insbesondere bei Sexualdelikten muss erleichtert und konsequent vollzogen werden, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Wer in Deutschland Straftaten begeht, darf nicht darauf vertrauen können, dass sein Aufenthaltsstatus davon praktisch unberührt bleibt. Opferschutz darf nicht hinter falsch verstandener Nachsicht zurückstehen. Der Staat hat zuerst diejenigen zu schützen, die sich an seine Gesetze halten.

Dr. Florian Sander, Fraktionsvorsitzender der AfD-Ratsfraktion Bielefeld, erklärt dazu:
„Wenn ein Mann nur drei Stunden nach einem sexuellen Übergriff, infolge dessen er von der Polizei aufgegriffen wurde, erneut eine Frau belästigen kann, stimmt etwas grundlegend im System nicht. Frauen haben ein Recht darauf, sich im öffentlichen Raum sicher zu fühlen. Ausländische Straftäter müssen konsequent bestraft werden und, wo die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, unser Land verlassen. Würde das endlich beherzigt, würden wir nicht tagtäglich in den Nachrichten von erneut begangenen Verbrechen sogenannter ‚polizeibekannter‘ Täter lesen müssen. Mittlerweile dreht sich jedem, der diese Formulierung immer wieder lesen muss, der Magen um. Wenn ein Straftäter, womöglich gar ein Sexualstraftäter, schon vielfach ‚polizeibekannt‘ ist – wieso läuft er dann noch frei herum?“