Wohnen ist ein Grundbedürfnis und kein Konsumgut
In der letzten Stadtratssitzung wurde erneut über das Thema Wohnungsmarkt und Mietpreise diskutiert. Die FDP forderte weniger Regulierung – doch was sie als „Bürokratie“ bezeichnet, schützt in Wirklichkeit Mieter vor überzogenen Mieten und Willkür durch große Wohnungskonzerne. Dr. Florian Sander, Vorsitzender der AfD-Ratsgruppe und Oberbürgermeisterkandidat bei der kommenden Kommunalwahl, hat in der Ratssitzung eine klare Position bezogen:
„Verehrter Herr Oberbürgermeister, liebe Kollegen, liebe Gäste,
wenn die FDP vermeintliche „Bürokratie“ kritisiert, so kann man eigentlich bei der Hälfte der Fälle davon ausgehen, dass sie damit über Bestimmungen mäkelt, die einfach dazu beitragen, Willkür von Vermögenden oder Unternehmen einzugrenzen. Das findet sie dann in der Regel total „bürokratisch“, einfach, weil es bedeutet, dass Leute oder Organisationen mit Geld nicht machen können, was sie wollen. So auch in diesem Fall.
Das Thema Wohnen hat eine große Parallele zu Gütern wie Wasserversorgung oder Mobilität: Dabei geht es nicht um irgendein Konsumgut, das auf dem freien Markt gehandelt werden kann wie Diamanten, Smartphones oder Automobile, sondern um ein menschliches Grundbedürfnis. Der Mensch kann auf ein Smartphone oder auf einen Edelstein verzichten. Er kann aber nicht auf eine Wohnung verzichten. Und deswegen muss man mit dem Wohnungsmarkt auch als Staat und als Kommune anders umgehen als mit Konsumgütern. Darum geht es, und genau das haben FDP und Co bis heute nicht verstanden.
Bezahlbare Miete ist nicht einfach Sache „des Marktes“, und der Markt richtet die Dinge hier auch nicht, denn der Wohnungsmarkt ist ohne Regulierung zutiefst unsozial, überteuert, knapp und darüber hinaus nicht selten erpresserisch. Fakt ist, dass es Wohnungseigentümer gibt, die den Wohnungsmangel ausnutzen und Mieten in die Höhe treiben, und es ist absolut legitim, dass ein Staat dagegen gesetzgebend vorgeht. Natürlich sind solche Eigentümer eher die Ausnahme als die Regel, aber das Gesetz muss eben, wie im Strafrecht auch, gerade auch für die Ausnahmefälle vorsorgen.
Bis tief ins sogenannte „bürgerliche“ Spektrum hinein reichen die auch hier wieder von der FDP kolportierten Fake News, die Mietpreisbremse behindere den Neubau von Wohnungen oder entsprechende Investitionen. Tatsache ist, dass es bei der Mietpreisbremse zahlreiche Ausnahmeregelungen gibt, die Vermieter berechtigen, in bestimmten Fällen von ihr abzuweichen. Das betrifft unter anderem etwa den Bereich Bestandsschutz: Wenn der Vormieter schon mehr als 10 % der ortsüblichen Vergleichsmiete bezahlt hat, kann die erhöhte Miete bestehen bleiben.
Die Mietpreisbremse gilt nicht für Erstvermietungen nach dem 1. Oktober 2014. Sie ist außerdem außer Kraft gesetzt, wenn eine Investition ein Drittel der Kosten einer Neubauwohnung ausmacht, weil es sich dann um eine „Modernisierung“ handelt. Auch bei kleineren Modernisierungen gelten Einschränkungen der Mietpreisbremse. Die Bremse entfällt außerdem, wenn es sich um eine bereits möblierte Wohnung oder um eine Ferienimmobilie handelt.
Also, liebe FDP, hier gibt es bereits jede Menge Ausnahmetatbestände, die die bestehenden Regelungen eigentlich zumutbar machen. Vor dem Hintergrund der Wohnungsnot, die Mieter gerade in diesen Zeiten auch finanziell sehr erpressbar machen kann, und vor dem Hintergrund teilweise skrupellos agierender anonymer Wohnungsgesellschaften, die damit Profit machen, aber eigentlich enteignet gehören – vor diesem Hintergrund kann man nur sagen: Wir lehnen Ihren Antrag aus ganzem Herzen ab. Danke.“