Ausschussvorsitze: AfD-Ratsfraktion leitet rechtliche Schritte ein
Mit organisierten Widersprüchen hatte jeweils eine Zwei-Drittel-Mehrheit Mitte Februar im Rat den Versuch unternommen, Maximilian Kneller als stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz und Michael Sahm als Vorsitzenden des Kulturausschusses abzusetzen – mit vorläufigem Erfolg.
Dabei glichen sich die Wortlaute der jeweiligen Widersprüche fast immer nahezu hundertprozentig. Die von der AfD-Ratsfraktion in der Causa beauftragte Kanzlei Höcker sieht unter anderem darin ein Problem: „Das Widerspruchsrecht darf nach Sinn und Zweck des Gesetzes nicht willkürlich, also rechtsmissbräuchlich, angewendet werden. Vielmehr stellt es eine Ausnahme dar, die individuell ausgeübt werden muss und von welcher nicht beliebig Gebrauch gemacht werden darf.“ So ist es in einem der Erwiderung auf die Widersprüche dienenden Konfrontationsschreiben zu lesen, welches am 09.04.2026 bei Oberbürgermeisterin Dr. Bauer und der Stadtverwaltung einging.
Zwar darf in Ausnahmefällen binnen 14 Tagen aus triftigem Grund gegen die Benennung eines Vorsitzenden widersprochen werden, jedoch müssen sich Begründungen in den Widersprüchen konkret auf den jeweiligen Ausschuss beziehen. Weder wurde in den Schriftsätzen begründet, welche umwelt- oder klimapolitischen Gründe gegen Maximilian Kneller sprechen könnten, noch wurde argumentiert, warum Michael Sahm explizit für den Vorsitz des Kulturausschusses ungeeignet sei. Die vorliegenden Widersprüche sind daher nicht nur unbegründet, sondern ferner sachwidrig, so die renommierte Kanzlei.
Eine Mitgliedschaft in der Jugendorganisation oder Kontakte zu Parteikollegen werden etwa als ernsthafte Begründung in den Widersprüchen gegen Maximilian Kneller angeführt. „Das sind normale, im Regelfall sogar politisch notwendige Vorgänge“, hält dieser dagegen. Nicht weniger verwunderlich sind die Vorwürfe, mit denen sich Michael Sahm konfrontiert sieht: Eine Mitgliedschaft in einer auch in Bielefeld auftretenden Aufklärungsorganisation zum Politischen Islam (BPE) wird so verdreht, dass Verfassungsfeindlichkeit unterstellt wird. Forderungen nach Remigration werden beiden als Verwendung eines „extrem rechten Kampfbegriffs“ ausgelegt. Die rechtsstaatliche Verpflichtung der Ausweisung nach Wegfall des Asylgrundes wird dabei ebenso verkannt wie Urteile des VG Köln oder OVG Münster, welche Remigration als legitime politische Forderung sehen. Die Kanzlei Höcker erkennt folglich bei vielen Anwürfen gar keine Relevanz.
Ein Besetzungsanspruch von Ausschüssen und Vorsitzen besteht für die AfD-Ratsfraktion laut Gemeindeordnung NRW: „Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden.“ Vergleichsurteile zeigen, der Grundsatz der Chancengleichheit wird nicht gewahrt, wenn dieses Recht nicht zugestanden wird, heißt es weiter in dem Konfrontationsschreiben.
Dr. Florian Sander, Fraktionsvorsitzender der AfD, gibt zu bedenken: „Unsere politischen Gegner zögern nicht, unlautere Methoden einzusetzen, um AfD-Mandatsträger an der Ausübung ihrer demokratisch legitimierten Ämter zu hindern. Sowohl wir als AfD-Fraktion als auch die von uns beauftragte Kanzlei Höcker stellen fest, dass bereits vor Benennung der Ausschussvorsitzenden und damit ohne Ansehen der Person, etwa mittels Pressemitteilungen, Stimmung gegen einen AfD-Vorsitz gemacht wurde. Es war von vornherein ersichtlich, dass es nicht um ein eigentlich personenbezogenes Widerspruchsrecht geht. Generelle parteipolitische Misstrauensbekundungen sind aber ausdrücklich nicht im Sinne der Widerspruchsregelung, die der Gesetzgeber hier vorsieht. Hier sollte – wieder einmal – geltendes Recht gegen uns politisch instrumentalisiert und zweckentfremdet werden.“
„Die Absetzungen erfolgten rechtswidrig“, resümiert auch die Kölner Kanzlei, die in einem jüngst ergangenen Urteil nun auch die Kernaussagen von Correctiv zum Potsdam-Treffen als frei erfundene Legende entlarven konnte. Sie räumt dem Rat der Stadt Bielefeld zunächst ein, die Widersprüche in der nächsten Ratssitzung zurückzuziehen und den Ratsherren Maximilian Kneller und Michael Sahm so die Bekleidung der Ausschussvorsitze infolge ihrer rechtmäßigen Benennung zu gewähren.