Bürger sind besorgt: Kein Alkoholverbot in Obdachlosenheim

Bereits im Vorfeld stieß die Wohnungslosenunterkunft im ehemaligen Handwerkerbildungszentrum (HBZ) bei Anwohnern auf heftige Kritik. Die Begründung dafür zeigt sich nach der Eröffnung deutlich. Bürger beschwerten sich über Obdachlose, die in Vorgärten urinieren oder auf dem Bürgersteig herumliegen sowie über einen erhöhten Lärmpegel. Die Folge: Die Zahl der Mitarbeiter einer privaten Sicherheitsfirma wurde erhöht.

Am 7. Januar beriet der Sozial- und Gesundheitsausschuss (SGA) im Beisein vieler Anwohner die Situation am HBZ. Dr. Florian Sander, sozialpolitischer Sprecher der AfD-Ratsgruppe und Oberbürgermeisterkandidat, brachte dabei die berechtigte Frage auf, wie es eigentlich um ein Alkoholverbot stehe. Alkoholismus ist eines der Hauptprobleme unter Obdachlosen und oft der Grund für enthemmtes Verhalten. Wie sich herausstellte, darf in der Einrichtung aus Brandschutzgründen zwar nicht geraucht werden, aber ob die Wohnungslosen Spirituosen zu sich nehmen, werde nicht überprüft. Zwar würde bei übermäßigem Alkoholkonsum angeblich eingeschritten werden, jedoch verhindert dies nicht, dass Obdachlose möglicherweise bereits außerhalb der Einrichtung anfangen zu trinken und dann im ehemaligen HBZ weitermachen.

Dr. Sander konstatiert: „Die aktuellen Vorfälle rund um die Obdachlosenunterkunft bestätigen in großen Teilen die anfänglichen Bedenken. So richtig es ist, dass wohnungslose Menschen im Winter vor der Kälte geschützt werden, so inakzeptabel bleibt es, dass Anwohner unter solchen Zuständen leiden müssen. Es ist eine Sache, eine Obdachlosenunterkunft einzurichten, und eine andere, den Bewohnern freien Alkoholkonsum zu erlauben. Klare Regeln müssen her, und ich halte es für nicht zu vermessen, von Menschen, die – zurecht – städtische Hilfe in der Not erhalten, zu erwarten, sich im Gegenzug an diese zu halten und ihren Beitrag für ein zivilisiertes Zusammenleben zu leisten.“