Streichung der Asylverfahrensberatung: Überfälliger Schritt zur Neuordnung

Die angekündigte Streichung der sogenannten Asylverfahrensberatung markiert eine politische Kurskorrektur, die längst notwendig war. Über Jahre ist eine Struktur gewachsen, die nicht nur Beratung leistet, sondern faktisch Parallelstrukturen im Asylverfahren etabliert hat. Oftmals stand nicht die Klärung von Verfahren im Vordergrund, sondern deren Verlängerung und Verkomplizierung. Gerade in einer angespannten Haushaltslage stellt sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit solcher Angebote.

Die Kritik an der Streichung folgt nun einem bekannten Muster: Bestehende Strukturen werden als unverzichtbar dargestellt, ohne ihre tatsächliche Wirkung kritisch zu hinterfragen. Dabei geht es nicht um das Ob von Beratung, sondern um das Wie und durch wen. Nicht zusätzliche, ausgelagerte Systeme, sondern ein funktionierender staatlicher Vollzug ist entscheidend. Verantwortung liegt beim Staat, nicht bei ausgelagerten Akteuren. Die Streichung ist daher kein Abbau von Hilfe, sondern ein Schritt hin zu klareren Zuständigkeiten und mehr Transparenz im Verfahren.

Unsere Forderung dabei: Die freiwerdenden Mittel sind gezielt in die Beschleunigung und Effizienz staatlicher Verfahren zu investieren.

Michael Sahm, AfD-Ratsherr und Mitglied des Integrationsausschusses, erklärt dazu: „Wer Verfahren ernsthaft beschleunigen will, darf keine Strukturen finanzieren, die sie unnötig verlängern. Es geht nicht um weniger Rechtsstaat, sondern um einen funktionierenden Rechtsstaat.“